Mein Kind mit Handicap wird volljährig

Dienstag 08.05.12 19:30 Uhr
Was ändert sich?

Der Tag der Volljährigkeit der Tochter, des Sohnes mit Handicap rückt näher und viele Eltern fragen sich, welche rechtlichen Veränderungen damit für sie und ihr Kind verbunden sind. Dürfen sie ihren Sohn, ihre Tochter weiterhin beim Abschluss von Rechtsgeschäften rechtlich vertreten? Welche Voraussetzungen sind dafür ggf. zu schaffen? Willigt ihre Tochter nun selbst in Operationen und ärztliche Eingriffe ein? Hat ihr Sohn mit Eintritt der Volljährigkeit weitere Ansprüche auf öffentliche Leistungen, wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe? Inwieweit sind Sie als Eltern weiterhin unterhaltspflichtig und werden zu den Kosten herangezogen?

Diese und viele weitere Fragen wird die Referentin Eltern behinderter Kinder in ihrem Vortrag beantworten. Neben dem Betreuungsrecht, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Leistungen der Eingliederungshilfe und unterhaltsrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. 

Referentin     

Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht, Bochum

Termin

Dienstag, 08.05.2012,
19.30- 21.00 Uhr

Kosten

Kostenübernahme Menschen(s)kinder e.V.

Stichwort 

Volljährigkeit